Henne Kirkeby Kro gewinnt Gourmettitel

Henne Kirkeby Kro ist Nordeuropas Restaurant des Jahres 2011. Der traditionsreiche dänische Gasthof bei Henne Strand an der Nordsee gilt seit Generationen als eine der besten Adressen für gutes Essen an der dänischen Westküste.

Henne Kirkeby Kro Foto: Flickr/hunbille
Foto: Flickr/hunbille

Nach umfassender Renovierung und unter neuer Leitung mit dem gastronomischen Ideengeber Allan Poulsen an der Spitze erlebt das Landgasthaus seit 2010 eine Renaissance. Henne Kirkeby Kro hat derzeit Winterpause und öffnet wieder am 1. April dieses Jahres. Dann als Preisträger des Nordic Prize 2011. Der Nordic Prize kürt seit 2009 das beste Restaurant der fünf Nordischen Länder. Im ersten Jahr der Preisvergabe wurde mit dem Kopenhagener Restaurant Noma bereits ein dänisches Spitzenrestaurant ausgezeichnet. Gewinner des Nordic Prize 2010 war Mathias Dahlgrens schwedisches Restaurant Matsalen. Bewertet werden nicht nur das Essen und der Service der Restaurants, sondern auch dessen Gesamterscheinungsbild.

Narrare unter neuer Domain erreichbar

Neue Domain und neues Erscheinungsbild: Narrare erfindet sich neu. Mit dem neuen Auftritt sollen die fachspezifischen Themen bereits auf den ersten Blick transparent werden. Ein neuer Anstrich sozusagen für ein Blog, dass sich längst etabliert hat und an einer immer breiteren Leserschaft erfreut.

Der Markenname Narrare wird ab sofort schon in der Domain sichtbar sein. Zudem suggeriert die Endung .com eine stärker nachgefragte Internationalität. Insgesamt ist das Layout dynamischer, soll an seiner Übersichtlichkeit jedoch nicht verlieren.

Ab dem 13. Februar wird nur noch auf narrare-blog.com publiziert. Ich freue mich, Sie/euch auf diesem Portal zu treffen und auf den weiteren regen Austausch mit noch mehr Themen rund um das Reisen und die kulinarischen Erlebnisse – stets mit dem kritischen, jedoch vor allem immer mit einem neugierigen Blick auf die Details und Besonderheiten in den Reise- und Urlaubszielen sowie den dort etablierten Hotels, Restaurants, regionalen Köstlichkeiten, süßen Verführungen und Persönlichkeiten, die diese Branche der Gastlichkeit prägen.

Es ist eine etwas andere Sicht auf die Reiseziele – eine fachjournalistische eben, die nicht willkürlich Tipps gibt oder etwas beschreibt, dass gerade sympathisch herüberkommt. Sondern das bewusst auswählt, abwägt, es in den Kontext der gesamten Seite stellt und vor allem Vielfalt vermitteln möchte, damit der Leser sich ein objektives Bild machen kann.

Herzlichst, Silke Liebig-Braunholz

HRS vom Bundeskartellamt abgemahnt

Das Bundeskartellamt hat die HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) u.a. wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt. Der Hotelverband Deutschland hat diese Entscheidung umgehend begrüßt, ebenso die Unister Holding GmbH, die mit ihrer Kartellamtsbeschwerde den Stein ins Rollen gebracht hatte.

HRS hat mit ihren Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, die ihr für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren sollen. Ab März dieses Jahres soll die Meistbegünstigungsklausel verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat das Unternehmen bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.

„HRS ist das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland. Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar“, begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Abmahnung erfasst die von HRS angewandte Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die durch das Unternehmen kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen. Die Abmahnung des Bundeskartellamtes stellt noch keine abschließende Entscheidung dar. HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.