Das Bundeskartellamt hat die HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) u.a. wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt. Der Hotelverband Deutschland hat diese Entscheidung umgehend begrüßt, ebenso die Unister Holding GmbH, die mit ihrer Kartellamtsbeschwerde den Stein ins Rollen gebracht hatte.
HRS hat mit ihren Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, die ihr für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren sollen. Ab März dieses Jahres soll die Meistbegünstigungsklausel verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat das Unternehmen bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.
„HRS ist das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland. Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar“, begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Abmahnung erfasst die von HRS angewandte Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die durch das Unternehmen kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen. Die Abmahnung des Bundeskartellamtes stellt noch keine abschließende Entscheidung dar. HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.